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Meldung vom 23. September 2008
Wegen der Misshandlung von Heimkindern in den 50er und 60er Jahren hat Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) damals Betroffene zur Mithilfe bei der Aufklärung aufgefordert. Diese könnten sich mit detaillierten Informationen über erlittene Misshandlungen an das Sozialministerium wenden, sagte die Ministerin am Dienstag in Hannover. Sie betonte: «Wir sind um Aufklärung bemüht.» Das erlittene Leid rechtfertige auch mehr als ein halbes Jahrhundert später noch jede Anstrengung.
Das Sozialministerium forderte den Angaben zufolge inzwischen Akten aus dem Hauptstaatsarchiv an. Es gehe darum, festzustellen, ob und gegebenenfalls welche Misshandlungen in kirchlichen wie auch staatlichen Kinderheimen der 50er und 60er Jahre aktenkundig sind und wie Heimaufsichtsbehörden bei möglichen Verstößen reagiert haben.
Ross-Luttmann erinnerte daran, dass der Petitionsausschuss des Bundestages zwischenzeitlich mehrere Anhörungen zu diesem Thema durchgeführt habe. Das Gremium habe seine Arbeit noch nicht abgeschlossen, betonte sie.
Ehemalige Heimbewohner können das Fachreferat Kinder- und Jugendhilfe des niedersächsischen Sozialministeriums unter der Telefonnummer 0511-120 3010 erreichen. Zuschriften sind auch an die Postadresse Niedersächsisches Sozialministerium, Referat 301, Postfach 1 41, 30159 Hannover zu richten.
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